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Einschränkungen im Tennis Spielbetrieb im Nov. 2020

Am 30. Oktober 2020 ist die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft getreten,
die uns erneut Einschränkungen im öffentlichen Leben und im Alltag auferlegt und die voraussichtlich bis zum 30. November 2020 gültig ist.

Der BTV hat die neuen Regelungen für den Tennisbetrieb weiter klargestellt.
(https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html)

1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt. Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.

2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.

D.h. es dürfen generell nur noch Einzel gespielt werden, ausschließlich Personen die in einem Hausstand leben, können noch Doppel spielen. Die Plätze sind nach wie vor im Reservierungssystem zu belegen. Umkleiden und Toiletten sind nach wie vor nicht nutzbar.

Wir bitten um Beachtung und strenge Einhaltung der behördlichen Vorgaben !

 

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