Auf Basis der aktuellen „5. Verordnung über Infektions-Schutz wegen Corona Regeln von der Regierung von Bayern“ sind wir zur Einhaltung besonderer Rahmenrichtlinien verpflichtet.
Darunter zählen beispielsweise:
einen Mindestabstand von 1,5m zwischen Personen im In- und Outdoorbereich einzuhalten
jeglicher Körperkontakt ist untersagt
beim Betreten und Verlassen der Sportst...
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